Absinth-Gesetz

Nach dem Inkrafttreten des Absinth-Gesetzes vom 27.04.1923 kam es auch in Deutschland zum Niedergang jenes Kultgetränkes, dem, als grüne Fee bezeichnet Vincent Van Gogh, Oscar Wilde, Paul Gauguin, Pablo Picasso und Ernest Hemingway angeblich hoffnungslos erlegen waren. Sowohl der Import von als Absinth bezeichnetem Trinkbranntwein oder ähnlichen Erzeugnissen als auch die zur Herstellung derartiger Getränke notwendigen Grundstoffe wurden hierzulande verboten, desweiteren selbstverständlich auch Lagerhaltung, Verkauf und solche Getränke sonstwie in den Verkehr zu bringen.
 Der Untergang der Absinth-Kultur

Der Geschichte nach soll die tragische Geschichte eines notorischen Trinkers, Jean Lanfray aus Lausanne, der im Delirium seine ganze Familie umbrachte, den Niedergang eingeleitet haben. Bis dahin sprach man in der Fachliteratur allerdings schon von "Absinth-Epilepsie" und verstärktem Drang zu Selbstmordversuchen. Ebenso wurde immer wieder eine Absinthblindheit beschrieben. Ob für Letztere nicht die Ursache in der Verwendung minderwertigen Alkohols (Methanol) bei notorischen Trinkern zu suchen ist, läßt sich heute nur schwer einschätzen, die Erklärung erscheint jedoch nicht abwegig.
Offizielle Gesetze wurden nicht nur in Deutschland sondern auch in der Schweiz und Frankreich sowie den USA erlassen. Nach Dresel (1926) erfolgte das Verbot in Frankreich bereits 1916 und wurde 1922 auch auf absinthähnliche Getränke ausgedehnt. Die Schweiz zog bereits 1910 die gesetzlichen Konsequenzen (Blocher und Steck, 1958). Nur in Spanien, Portugal und der damaligen Tschechoslowakei soll der Absinth überlebt haben, dort spielte er aber nie die große Rolle wie in anderen europäischen Ländern. Nach Haines (1998) soll sogar in der Schweiz die Herstellung durch einige Destillen für den lokalen Verbrauch auch nach der Gesetzgebung bis zum heutigen Tag fortgeführt worden sein.
Das Absinth-Gesetz wurde 1981 aufgehoben, die Aromenordnung verbot in Deutschland aber weiterhin die Verwendung von Wermutöl. Doch: Wie so oft bringt die EU Änderungen. Seit dem Jahr 1991, nicht wie oft berichtet 1998, ist ein reglementierter Thujon-Anteil wieder zulässig (Richtlinie 88/3888/EWG vom 22.06.1988). Mit Beschluss vom 27.09.91 (Bundesratssache 428/91) wurde auch in Deutschland die Zulässigkeit von Thujon auf 5 mg/kg in alkoholischen Getränken von bis zu 25 Vol%, von 10 mg/kg bei einem Gehalt von mehr als 25 Vol% und auf 35 mg/kg in Bitterspirituosen festgelegt (Bundesgesetzblatt 1991, Teil I Seite 2045-50).
Das Getränk

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Absinth ist ein alkoholisches Getränk, zu dessen Herstellung u.a. ein Extrakt aus dem Wermutkraut (lt. Artemisia absinthium; engl. wormwood) verwendet wird. Aufgrund der Herstellungsweise müsste es trotz seines ungewöhnlich hohen Ethanolgehaltes zu den Likören gezählt werden. Üblicherweise handelt es sich um ein Produkt von smaragd-grüner Farbe mit ausgesprochen bitterem Geschmack. Absinth enthielt und enthält über 50 Volumenprozent Ethanol. Schon aus diesem Grund wird es in der Regel verdünnt und mit Zuckerbeimengung konsumiert. Bei der Verdünnung mit Wasser kommt es zu einer opaleszierenden Weissfärbung, die ja auch von anderen Getränken wie Pernod und Pastis bekannt ist. Ursache hierfür ist die fehlende bzw. sehr schlechte Wasserlöslichkeit der enthaltenen etherischen Öle; diese präzipitieren bei der Verdünnung aus der alkoholischen Lösung. Dieser Farbwechsel (Louche-Effekt) ist sicherlich ein Grund für nahezu zelebrierte Trinkrituale; der entscheidendere Grund liegt aber wohl am Hauptinhaltsstoff, den Essenzen des Wermutkrauts, welche sich, zumindest zum Teil, auch für das Bitteraroma verantwortlich erweisen.
Die Pflanze


Die bitterste bekannte Pflanze soll zwar die Weinraute sein, das Wermutkraut soll aber direkt darauf folgen. Das Wermutkraut ist in Südeuropa, Nordafrika und Asien weitverbreitet. Die Hauptwirkstoffe sind Absinthin, Anabsinthin und ein etherisches Öl, welches sich in allen Anteilen der Pflanze findet. Wermutöl, also die Essenz des Wermutkrauts, enthält 40 bis 70 Prozent Thujon, daneben Thujalkohol, Absinthin, Phellandren, Cadinen, Pinen, Azulen, Cineol und Salicylsäure (Römpp). Bittermacher ist der Inhaltsstoff Absinthin, der nach Arnold (1989) noch in einer Verdünnung von 1 zu 70.000. wahrgenommen werden soll (1 Gramm in 70 Litern Wasser). Nach Gessner rufen die Nervengifte Thujon und Phellandren Krämpfe hervor und können zu schweren Degenerationserscheinungen am zentralen Nervensystem führen. Im Tierversuch sollen kleine Gaben von Wermutöl zu leichten Muskelzuckungen, größere Gaben zu konischen Krämpfen führen.
Böhmisches Trinkritual

Man gebe Absinth in ein Glas
Ein spezieller Absinthlöffel oder eine Gabel mit einem oder zwei Stücken Würfelzucker wird mit Absinth übergossen und angezündet.
Sobald das Zuckerstück Blasen zeigt oder karamelisiert, den Löffel oder die Gabel in das, mit Absinth gefüllte Glas tauchen und löschen. Sofort mit kaltem Wasser im Verhältnis 50:50 mischen und hoffen, daß sich der Alkoholdunst im Glas nicht nochmal entzündet. Wer es unspektakulärer mag, der kann die Würfelzucker auch mit kaltem Wasser überschütten und dann im Glas auflösen. Ernest Hemingway z.B. nahm als weitere Variante Sekt statt Wasser (Cocktail "Plan B").
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